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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Geltung, Angebot, Auftragsbestätigung, Umfang der Lieferung, Dienstleistung

  • Die Angebote, Verkäufe und Lieferungen der HSK GmbH International erfolgen aufgrund
    dieser AGB. Einkaufsbedingungen des Bestellers oder sonstige abweichende
    Vereinbarungen gelten nur dann als angenommen, wenn sie von der HSK GmbH
    International als Zusatz zu diesen Lieferbedingungen schriftlich bestätigt werden.
  • Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und
    Maßangaben und dergleichen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich
    als verbindlich bezeichnet sind. An allen Angebotsunterlagen behält sich die HSK GmbH
    International Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen nur mit deren Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.
  • Für den Umfang der Lieferung, Dienstleistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der
    HSK GmbH International maßgebend, bei fehlender schriftlicher Auftragsbestätigung gilt
    ihr Angebot. Hiervon unberührt bleibt das Recht der HSK GmbH International, technische
    Änderungen an dem Liefergegenstand dann vorzunehmen, wenn dadurch die technische
    Funktion nicht beeinträchtigt wird.
  • Entsteht dem Besteller bei Montagearbeiten ein Produktionsschaden und/oder
    Produktionsausfall durch Fehlbedienung und/oder Fehlfunktion, entfällt eine
    Schadensersatzhaftung durch die HSK GmbH International.

B. Lieferfrist

  • Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor alle
    Einzelheiten der Ausführung geklärt sind und nicht vor der Beibringung der vom Besteller
    zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und nicht vor Eingang der
    vereinbarten Anzahlung und/oder sonstiger Vorauszahlungen.
  • Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk der
    HSK GmbH International verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Wird die
    HSK GmbH International an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von
    unvorhersehbaren ungewöhnlichen Umständen gehindert, die sie trotz der nach den
    Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, gleichviel ob in ihrem
    Werk oder bei ihren Unterlieferanten eingetretenen z.B. Betriebsstörungen, behördlichen
    Sanktionen und Eingriffe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und
    Baustoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, so verlängert sich, soweit diese Umstände
    zur Verzögerung führen, wenn die Lieferung oder Leistung nicht möglich wird, die
    Lieferfrist in angemessenem Umfang.
    Wird durch diese Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so ist die HSK GmbH
    International von ihrer Lieferpflicht frei.
    Wenn die Behinderung länger als zwei Monate andauert, ist der Besteller berechtigt,
    hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu treten.
    Verlängert sich in den genannten Fällen die Lieferzeit oder wird die HSK GmbH
    International von ihrer Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige abgeleitete
    Schadenersatz- und Rücktrittsrechte des Bestellers, mit Ausnahme des in dieser
    Bestimmung geregelten Rücktrittrechts.
    Auf die hier genannten Umstände kann sich die HSK GmbH International nur berufen, wenn
    sie dem Besteller hiervon unverzüglich Nachricht gegeben hat. Diese Regelung findet in
    Fällen von Streik und/oder Aussperrung entsprechend Anwendung.
  • Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung der HSK GmbH International durch ihre
    Vorlieferanten bleibt vorbehalten.
  • Entsteht dem Besteller wegen einer Verzögerung, die auf leichte Fahrlässigkeit der HSK
    GmbH International, ihre leitenden Mitarbeiter oder ihrer Erfüllungs- oder
    Verrichtungsgehilfen zurück zu führen ist, ein Schaden, so ist der Besteller unter Ausschluss
    weiterer Ansprüche berechtigt, die nachstehende Verzugsentschädigung zu fordern. Diese
    beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 v. H., im Ganzen aber höchstens 3 v. H.
    vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht
    rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
  • Die in Ziffer 4 geregelten Haftungsbegrenzung für leichte Fahrlässigkeit gilt auch für
    Schadensersatzansprüche des Bestellers, die er in Fällen geltend macht, in denen er der im
    Verzug befindlichen HSK GmbH International eine angemessene Nachfrist setzt, mit der
    ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung
    ablehne und von der HSK GmbH International die Nachfrist nicht eingehalten wird, sowie
    in den Fällen in denen die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird
    und/oder bei Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung
    nach Ablehnung einer Teillieferung hat.
    In diesen Fällen bleiben etwaige Rücktrittsrechte des Bestellers jedoch unberührt.
  • Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, werden ihm
    beginnend 10 Tage nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung
    entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk der HSK GmbH International, mindestens
    jedoch 1 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Die HSK GmbH
    International ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer
    angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu Verfügen und den Besteller
    mit angemessener verlängerter Frist mit dem von ihm bestellten, oder der gleichen Gattung
    zugehörigen Liefergegenstand zu beliefern.
  • Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten voraus.

C. Preis und Zahlung

  • Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise ab Werk bzw. nach jeweils gültigen
    Angeboten zzgl. der zu zahlenden gesetzlichen USt. Zusätzliche Kosten wie Verpackung,
    Transport, Versicherung, Zoll usw., sowie Montage werden gesondert berechnet.
  • Zahlungen sind mangels besonderer Vereinbarungen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne
    jeden Abzug zu leisten.
  • Bei Überschreitung des Zahlungsziels hat der Besteller an die HSK GmbH International
    Zinsen in Höhe des gesetzlich geregelten Verzugszinssatzes für Handelsgeschäfte nach
    Effektivzinsmethode/ISMA-Rule zu bezahlen.
  • Die HSK GmbH International kann die Erfüllung einer Lieferung und Leistung aussetzen,
    wenn sich nach Vertragsabschluss heraus stellt, dass der Besteller einen wesentlichen Teil
    seiner Verpflichtung wegen eines schwerwiegenden Mangels seiner Kreditwürdigkeit nicht
    erfüllen wird. Setzt der Lieferer die Erfüllung aus, so hat er dies dem Besteller sofort
    anzuzeigen und die Erfüllung fortzusetzen, wenn der Besteller für die Erfüllung seiner
    Pflichten Gewähr gibt.

D. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

  • Die HSK GmbH International behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur
    Erfüllung sämtlicher Forderungen der HSK GmbH International gegenüber dem Besteller
    aus dem Liefervertrag vor. Wird ein Scheckwechselverfahren vereinbart und haftet die HSK
    GmbH International aus dem Wechsel gegenüber Dritten, insbesondere der Bank, so hat der
    Besteller seine Verpflichtung erst erfüllt, wenn diese Haftung des Lieferers aus dem
    Wechsel endgültig entfallen ist.
  • Bis zur endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen der HSK GmbH International gegen
    den Besteller aus dem Liefervertrag ist der Besteller nicht berechtigt, den Liefergegenstand
    zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder an Dritte weiter zu geben.

E. Gewährleistung

  • Die Frist für Gewährleistungen aus Dienstleistungen beträgt 3 Monate.
  • Mängelrügen sind schriftlich einzureichen. Mängelansprüche beziehen sich nur auf die
    aufgeführte Dienstleistung, weitere Ansprüche – gleich welcher Art – sind
    ausgeschlossen. Die Mängelbeseitigung findet ausschließlich in den Räumen der HSK
    GmbH International statt. Sollte dies aus Gründen die der Besteller zu benennen hat
    unmöglich sein, trägt der Besteller hierfür die anfallenden Kosten.
  • Die Gewährleistung setzt regelmäßige Wartung durch den Betreiber und HSK GmbH
    International-Fachpersonal voraus. Sollten die Wartungsintervalle nicht eingehalten
    werden, erlischt der Gewährleistungsanspruch.
    Ausgeschlossen sind Schäden die durch nicht fachgerechte, oder zu späte Wartung,
    Fehlbedienung oder Instandhaltung entstanden sind.
    Eine Mängelhaftung entfällt auch dann, wenn unsachgemäße Änderungen vorgenommen
    wurden oder keine Originalteile verwendet worden sind.
  • Ausfallzeiten und die damit verbundenen kosten gehen nicht zu Lasten der HSK GmbH
    International. Reisezeiten, Reisekosten sind nicht Bestandteil der Gewährleistung und
    gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  • Verschleißteile sind von der Garantie ausgenommen.

F. Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Datenschutz, Schriftform
und Teilnichtigkeit

  • Erfüllungsort für die Zahlung und für die Lieferung ist der Sitz der HSK GmbH
    International.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsbeziehungen der Parteien ist
    Glückstadt. Die HSK GmbH International hat jedoch das Rech, den Besteller auch an den
    Gerichtsstand des Bestellers zu verklagen.
  • Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
    schriftlichen Bestätigung durch die HSK GmbH International.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im
    Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
    Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

Glückstadt, August 2010

HSK GmbH International

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Die AEB der HSK GmbH International finden Sie hier auch als PDF-Dokument zum Download.

Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen liegen unseren Aufträgen, sofern nicht ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen getroffen sind, stets nachfolgende Bedingungen zugrunde. Die durch die Nichteinhaltung dieser Bedingungen entstehenden Kosten trägt der Lieferant.

I. Bestellung, Auftragsbestätigung

  1. Bestellungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Bestellungen, Änderungen oder Ergänzungen von Bestellungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von HSK GmbH International schriftlich bestätigtsind. Jeglicher Schriftverkehr oder notwendige mündliche Rückfragen sind über die Abteilung Einkauf abzuwickeln.
  2. Bestellungen sind grundsätzlich vom Lieferanten innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich zu bestätigen, womit unsere Einkaufsbedingungen anerkannt sind. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nur anerkannt, wenn die schriftliche Einverständniserklärung von HSK GmbH International vorliegt.
  3. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten.

II. Vertragsbestandteile

Vertragsbestandteile sind in folgender Rangordnung:
  • die Bestellung einschließlich dieser Bestellbedingungen
  • sämtliche der Bestellung zugrundeliegenden technischen Unterlagen
  • der vereinbarte Termin/Terminplan
  • die allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie DIN-Normen, VDE-Bestimmungen
  • die maßgeblichen Regeln der Sicherheitstechnik, Umweltschutz-, Unfallverhütungs- und andere Arbeitsschutz- oder arbeitsmedizinische Vorschriften sowie ggf. weitergehende Sicherheitsvorschriften von HSK GmbH International.

III. Liefer- und Leistungspflichten

  1. Lieferungen und Leistungen sind so auszuführen, dass die vertragsgemäße Verwendung gewährleistet ist, auch wenn einzelne hierzu erforderliche Angaben in der Bestellung nicht enthalten sind, der Lieferant jedoch die betreffenden Lieferungen und Leistungen nach den allgemeinen technischen Vorschriften und der gewerblichen Verkehrssitte zu erbringen hat.
  2. Der Lieferant hat die Lieferungen und Leistungen nach den der Bestellung zugrundeliegenden technischen Unterlagen von HSK GmbH International auszuführen. Technische Unterlagen, die der Lieferant nach der Bestellung, den technischen Vorschriften oder der gewerblichen Verkehrssitte zu erstellen hat, sind so rechtzeitig vorzulegen, dass notwendig erscheinende Änderungen durch HSK GmbH International noch eingebracht werden können.
  3. Hat der Lieferant Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der von HSK GmbH International gelieferten Stoffe, Bauteile oder sonstigen Vorgaben oder gegen die Leistungen anderer Unternehmen, so hat er sie HSK GmbH International unverzüglich schriftlich mitzuteilen; HSK GmbH International bleibt jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich.
  4. Von HSK GmbH International geforderte Änderungen der vereinbarten Lieferungen und Leistungen wird der Lieferant im Rahmen der technischen Möglichkeiten vornehmen. Über hierdurch entstehende Mehr- oder Minderkosten ist vor Durchführung der jeweiligen Änderung eine Vereinbarung zu treffen.
  5. Enthält der Lieferumfang Gegenstände, die als Einzelteile oder bezüglich ihrer Anordnung in der Gesamtanlage behördlicher Genehmigungen unterliegen, so ist der Lieferant verpflichtet, die Genehmigung auf seine Kosten zu beschaffen. Das gleiche gilt auch für die Gesamtanlage, es sei denn, HSK GmbH International ist kraft gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften selbst für die Einholung der Genehmigung verantwortlich. In diesem Falle hat der Lieferant auf seine Kosten HSK GmbH International die für den Genehmigungsantrag notwendigen Unterlagen in behördengerechter Ausführung und in der erforderlichen Anzahl zur Verfügung zu stellen. Der Lieferant hat HSK GmbH International auf dessen Anforderung hin die schriftliche Bestätigung zu geben, dass der Liefergegenstand den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift "elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
  6. Gehört zum Produktlieferumfang Software, einschließlich ihrer Dokumentation, haben wir neben dem Recht zur Nutzung in dem gesetzlich zulässigen Umfang das Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen und in dem für eine vertragsgemäße Verwendung des Produkts erforderlichen Umfang. Wir dürfen auch ohne ausdrückliche Vereinbarung Sicherungskopien erstellen.

IV. Liefer- und Leistungstermine

  1. Der mit der Bestellung durch HSK GmbH International vereinbarte Liefertermin oder Terminplan ist verbindlich. Lieferungen und Leistungen zu früheren als den vereinbarten Terminen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch HSK GmbH International.
  2. Bei erkennbarer Verzögerung einer Lieferung oder Leistung ist der Lieferant verpflichtet, HSK GmbH International unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und eine Entscheidung über das weitere Vorgaben einzuholen. HSK GmbH International ist berechtigt, vom Lieferanten einen erhöhten Personaleinsatz sowie eine beschleunigte Beförderung von Lieferungen zu verlangen, wenn abzusehen ist, dass die vereinbarten Termine aus im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegenden Gründen nicht eingehalten werden können. Der Lieferant hat keinen Anspruch auf Vergütung seiner Mehraufwendungen für derartige von HSK GmbH International geforderte Maßnahmen. HSK GmbH International ist berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Lieferant einem solchen Verlangen nicht in vollem Umfang nachkommt oder abzusehen ist, dass die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch derartige Maßnahmen nicht erreicht werden kann.
  3. Gerät der Lieferant in Verzug, so ist HSK GmbH International berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Bestellwertes pro angefangene Kalenderwoche, höchstens jedoch 5 % des Bestellwertes zu verlangen.
  4. Entscheidungen, die HSK GmbH International sich vorbehalten hat, sind erforderlichenfalls vom Lieferanten so rechtzeitig anzumahnen, dass Schwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Vertragsabwicklung vermieden werden.
  5. Werden vereinbarte Termine nicht eingehalten, so gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften. Die vorbehaltlose Annahme einer verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf die uns wegen der verspäteten Lieferung oder Leistung zustehenden Ersatzansprüche.

V. Anlieferung

  1. HSK GmbH International ist berechtigt, auch nach Erteilung der Bestellung, dem Lieferanten Verpackung, Beförderungsart, Transportunternehmen und Spediteure vorzuschreiben. Entstehen dem Lieferanten hierdurch Mehrkosten, so wird sie HSK GmbH International ersetzen, sofern vom Lieferanten darauf unter Angabe des Differenzbetrages vor Ausführung hingewiesen wurde.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind das Abladen sowie der Transport innerhalb des HSK GmbH International -Geländes Sache des Lieferanten.
  3. Der Lieferant ist verpflichtet, Verpackungsmaterial unentgeltlich zu beseitigen.
  4. Anlieferzeiten: Mo. – Do. 07:00 – 15:00 / Fr. 07:00 – 12:00 Uhr

VI. Abnahme/Gefahrenübergang

  1. Ist mit HSK GmbH International die Abnahme einer Lieferung oder Leistung vereinbart, so setzt dies die vollständige und mängelfreie Ausführung der vom Lieferanten zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sowie die Lieferung aller vertraglich geforderten Unterlagen, wie Zeichnungen, Betriebsanleitungen ect. voraus.
  2. Über die Abnahme wird ein von HSK GmbH International und vom Lieferanten zu unterzeichnendes Abnahmeprotokoll erstellt. Mit Unterzeichnung des Protokolls gelten die Lieferungen und Leistungen als von HSK GmbH International abgenommen.
  3. Mit der Abnahme bzw. der Annahme der Ware durch uns oder unseren Beauftragten an dem Ort, an dem die Ware auftragsgemäß zu liefern ist, falls keine Abnahme vereinbart ist, geht die Sachgefahr auf HSK GmbH International über.
  4. Teilabnahmen können nach Vereinbarung mit HSK GmbH International durchgeführt werden. Rechtsfolgen, z. B. Gefahrenübergang oder Beginn der Gewährleistungsfristen, werden hierdurch nicht ausgelöst.

VII. Eigentum

  1. Dem Lieferanten von HSK GmbH International überlassene Modelle, Muster, Fertigungseinrichtungen, Werkzeuge, Mess- und Prüfmittel, Zeichnungen, Werknormblätter, Druckvorlagen u. ä. bleiben Eigentum von HSK GmbH International. Sie werden vom Lieferanten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich verwahrt, als Eigentum von HSK GmbH International gekennzeichnet und durch den Lieferanten nur zur Erfüllung der Lieferungen oder Leistungen an HSK GmbH International verwendet. Sie dürfen Dritten nur nach schriftlicher Zustimmung von HSK GmbH International zugänglich gemacht werden und können, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, von HSK GmbH International jederzeit herausverlangt werden.
  2. Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Sie werden vom Lieferanten für uns verwahrt. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Im Falle der Verarbeitung oder Vermischung erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

VIII. Mängelansprüche und Rückgriff

  1. Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Mängelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Tauglichkeit. Wir sind berechtigt, den Vertragsgegenstand, soweit und sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen; entdeckte Mängel werden von uns unverzüglich nach Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
  2. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln finden Anwendung, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
  3. Das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen, steht grundsätzlich uns zu. Dem Lieferanten steht das Recht zu, die von uns gewählte Art der Nacherfüllung unter den Voraussetzungen des § 439 Abs. 3 BGB zu verweigern.
  4. Sollte der Lieferant nicht unverzüglich nach unserer Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit der Beseitigung des Mangels beginnen, so steht uns in dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr von akuten Gefahren oder Vermeidung größerer Schäden das Recht zu, diese auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen oder von dritter Seite vornehmen zu lassen.
  5. Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beginnt mit der Ablieferung des Vertragsgegenstands (Gefahrübergang). Für innerhalb der Verjährungsfrist unserer Mängelansprüche instandgesetzte oder reparierte Teile der Lieferung beginnt die Verjährungsfrist zu dem Zeitpunkt neu zu laufen, in dem der Lieferant unsere Ansprüche auf Nacherfüllung vollständig erfüllt hat.
  6. Nehmen wir von uns hergestellte und/oder verkaufte Erzeugnisse in Folge der Mangelhaftigkeit des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes zurück oder wurde deswegen uns gegenüber eine Minderung vorgenommen, behalten wir uns den Rückgriff gegen den Lieferanten vor, wobei es für unsere Mängelrechte einer sonst erforderlichen Fristsetzung nicht bedarf.

X. Produkthaftung/Rückruf

  1. Sollten wir aufgrund der Produkthaftungsvorschriften wegen eines Fehlers des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes in Anspruch genommen werden, ist der Lieferant verpflichtet, uns von derartigen Schäden freizustellen, sofern und soweit der Schaden durch diesen Fehler verursacht worden ist. In Fällen verschuldungsabhängiger Haftung gilt dies nur, wenn den Lieferanten ein Verschulden trifft. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegt, trägt er die Beweislast dafür, dass ein Verschulden nicht vorgelegen hat.
  2. Der Lieferant übernimmt in solchen Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten etwaiger Rechtsverfolgung oder Rückrufaktionen.

XI. Versicherung

  1. HSK GmbH International ist berechtigt, vom Lieferanten den Abschluß von
· Transportversicherungen
· Montageversicherungen
· Garantieversicherungen
· Haftpflichtversicherungen
· Bauwesenversicherungen
zu verlangen. HSK GmbH International ist dabei als Mitversicherter in diese Verträge aufzunehmen. Art und Umfang werden in der Bestellung festgelegt.

2. In etwaig abgeschlossenen Versicherungsverträgen des Lieferanten ist der Rückgriff der Versicherer auf HSK GmbH International ausdrücklich auszuschließen. Der Lieferant muss seine Versicherer verpflichten, HSK GmbH International jede während der vereinbarten Laufzeit eintretende, den Versicherungsschutz beeinträchtigende Änderung der Versicherungsverträge unverzüglich mitzuteilen.
3. Der Lieferant hat HSK GmbH International spätestens mit der Auftragsbestätigung einen Deckungsnachweis über sämtliche verlangten Versicherungen vorzulegen.

XII. Preise

  1. Sofern nichts anderes vereinbart, sind alle genannten Preise, Festpreise bis zur vollständigen Vertragsabwicklung. Sie schließen sämtliche Aufwendungen für die vom Lieferanten zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ein.
  2. Ist keine Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise frei Werk verzollt (DDP gem. Incoterms 2010) einschließlich Verpackung. Umsatzsteuer ist darin nicht enthalten.
  3. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden von HSK GmbH International nur dann vergütet, wenn HSK GmbH International hierfür vor Ausführung eine schriftliche Bestellung erteilt hat.

XIII. Rechnungen/Zahlungen

  1. Rechnungen müssen eine prüffähige Aufstellung der erbrachten Lieferungen und Leistungen enthalten und sind zweifach an die Adresse von HSK GmbH International zu richten. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.
  2. Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto, sofern in den Bestellungen keine Sondervereinbarungen getroffen werden.
  3. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferungen und Leistungen als vertragsgemäß.
  4. Die Abtretung und Verpfändung von vertraglichen Ansprüchen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von HSK GmbH International wirksam. HSK GmbH International wird diese Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund versagen.

XIV. Lösung des Vertrages

  1. HSK GmbH International ist berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der angebotenen Leistungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern, wenn der Lieferung wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen oder Empfehlungen berücksichtigt hat.
  2. HSK GmbH International kann den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn der Lieferant seine Zahlungen einstellt, oder wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird.
  3. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse berechtigen uns – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie nicht von unerheblicher Dauer sind und unser Interesse an der Vertragsleistung weggefallen ist. Dies ist stets der Fall, wenn solche Ereignisse eine erhebliche Verringerung unseres Bedarfs zur Folge haben.

XV. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Leistungen des Lieferanten ist derjenige Ort, an den der Vertragsgegenstand auftragsgemäß zu liefern ist. Erfüllungsort für unsere Leistungen ist stets Glückstadt.

XVI. Sonstige Bestimmungen

  1. Der Vertrag einschließlich der Allgemeinen Einkaufsbedingungen bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Glückstadt, sofern der Lieferant Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  3. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des CISG (UN-Kaufrechts).



Glückstadt, Juni 2015
HSK GmbH International

 

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